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„Es geht um einen geordneten Umbau“

Priesterrat der Diözese Würzburg gibt Votum zur Pastoral der Zukunft ab – Weitere Orientierungshilfe für Bischof Dr. Friedhelm Hofmann

Würzburg (POW) Der Priesterrat der Diözese Würzburg hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. Oktober, sein Votum zur Pastoral der Zukunft abgegeben. „Es geht um einen geordneten Umbau der Diözese Würzburg. Wichtig ist, die Pastoral neu zu denken“, sagte Dekan Gerhard Weber (Rottendorf), Sprecher des Priesterrats. Das Votum dient Bischof Dr. Friedhelm Hofmann als Orientierungshilfe für seine Vorgabe zur Pastoral der Zukunft, die er zum Jahreswechsel veröffentlichen wird. Weitere Voten haben bereits der Allgemeine Geistliche Rat der Diözese, der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg sowie die Dekanekonferenz abgegeben.

Mit deutlicher Mehrheit bitten die Mitglieder des Priesterrats in ihrem Votum den Bischof, Modellversuche zur Leitung und Verantwortung in Gemeinden im Rahmen des Kirchenrechts ausdrücklich zu erlauben und zu erbitten. Die Mitverantwortung aller Katholiken für ihre Gemeinden in den „Pastoralen Räumen“ solle ihren Niederschlag unter anderem in neuen Formen der Leitung in den Gemeinden finden. Ein Umdenken sei im Miteinander von Gläubigen und den hauptberuflichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie der Amtsträger notwendig. Die Qualifizierung von Ehrenamtlichen sowie die Aus- und Fortbildung der hauptberuflichen Seelsorger müssten diesbezüglich gestaltet werden.

Vergleichbar dem Votum der Dekanekonferenz nennt der Priesterrat nach intensiver Diskussion als Richtwert für weitere Gespräche die Errichtung von mindestens 40 „Pastoralen Räumen“. Diese künftigen Seelsorgeeinheiten im Bistum Würzburg sollen langfristig zu Pfarreien werden. Die Vertreter der Priester gehen in ihrem Votum von „Pastoralen Räumen“ mit durchschnittlich 15.000 Katholiken und Teams mit rund zehn Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus. Zugleich solle in diesen Seelsorgeeinheiten eine zentrale Verwaltung mit klar definierten Aufgaben aufgebaut werden. Umfassen würde eine solche Einheit durchschnittlich 15 bisherige Pfarreien und Kuratien, die dann zu Gemeinden würden. Diese Zahl sowie die Zahl der Katholiken könnten aber – je nach örtlichen Gegebenheiten – deutlich nach oben oder unten abweichen. Bei der Umschreibung solcher „Pastoralen Räume“ müssten die Verantwortlichen in den Dekanaten einbezogen werden. In einer Übergangszeit soll die Zusammenarbeit benachbarter Pfarreiengemeinschaften innerhalb der geplanten Räume möglich sein.

Bereits am 23. Februar 2016 hatte der Allgemeine Geistliche Rat bei seiner Klausursitzung ein Votum zur Pastoral der Zukunft im Bistum Würzburg abgegeben. Grundgedanke dieses Votums ist es, die bisherigen Pfarreien, Kuratien und Filialen künftig als Gemeinden innerhalb neuer Pfarreien zusammenzufassen und an größeren „Pastoralen Räumen“ zu orientieren. Der Zuschnitt der neuen Pfarreien und der jeweilige Sitz der Verwaltung würden vom Bischof nach Konsultation der Gremien festgelegt, hieß es in dem damaligen Votum weiter.

Am 2. Juli 2016 sprach sich der Diözesanrat der Katholiken bei seiner außerordentlichen Vollversammlung gegen ein einheitliches Modell für die Pastoral der Zukunft im Bistum Würzburg aus. Dieses Votum sieht vor, sich nicht einseitig auf eines der derzeit diskutierten Strukturmodelle festzulegen. Weiter werden die Verantwortlichen im Bistum Würzburg aufgefordert, lokale, synodale Prozesse einzuberufen, die ortsspezifische und passgenaue Lösungen entwickeln. Dazu brauche es die nötige Zeit und die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Strukturmodellen frei zu wählen. Zudem sprach sich der Diözesanrat bei seiner Herbstvollversammlung am 15. Oktober für eine Diözesansynode zum Thema aus.

Die Dekanekonferenz gab bei ihrer Herbstversammlung am 4. und 5. Oktober ihr Votum ab, das inhaltlich dem Votum des Priesterrats gleicht. Alle Voten dienen Bischof Hofmann als Orientierungshilfe für seine Vorgabe zur Pastoral der Zukunft.

Aufgabe des Priesterrats

Der Priesterrat hat laut Statut die Aufgabe, den Bischof in der Leitung der Diözese nach Maßgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl der Gläubigen so gut wie möglich zu fördern. Der Bischof hört das Gremium vor allem in Fragen zum Leben und Dienst der Priester, zur Aus- und Fortbildung der Priester, zu pastoralen Planungen und Seelsorgestrukturen sowie zur Errichtung wichtiger diözesaner Ämter. Ein Recht auf Anhörung hat der Priesterrat beispielsweise bei Entscheidungen über die Abhaltung einer Diözesansynode, bei Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderungen von Pfarreien und bei der Genehmigung von Kirchenneubauten. Dem Gremium gehören derzeit 26 stimmberechtigte Mitglieder und drei Gäste an. Vorsitzender ist Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, der an der Abstimmung des Votums aber nicht teilnahm.

(4216/1120; E-Mail voraus)