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Diözesanrat fordert Denkweise auch aus Sicht der Gemeinden

Volkersberg (POW) Transparenz im Prozess der Entwicklung einer zukunftsfähigen Pastoral, eine bessere Kommunikation über alle Ebenen hinweg und eine Denkweise auch aus Sicht der Gemeinden und nicht nur aus der des Amts: Das fordert der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Würzburg in einem Antrag, dem die Delegierten bei der Frühjahrsvollversammlung am Samstag, 12. März, zugestimmt haben.

Außerdem sprachen sie sich in einem weiteren Antrag klar gegen eine Obergrenze für Flüchtlinge aus. Weiter beschloss die Versammlung, im Sommer eine außerordentliche Diözesanratsvollversammlung abzuhalten, die sich ausschließlich mit der Pastoral der Zukunft beschäftigt. Der Antrag zur zukünftigen Pastoral ist an Generalvikar Thomas Keßler und die Projektgruppe gerichtet. Der Text fordert unter anderem ein Berücksichtigen der Ungleichzeitigkeit und Verschiedenheit der Dekanate sowie einen Zeitplan, der die wesentlichen Ecktermine aufzeigt, die im Projekt eingehalten werden sollen. Wichtig sei zudem, dass die Laien und Hauptamtlichen in den sich verändernden Rollen befähigt und unterstützt werden. Das beinhalte auch eine an die anstehenden Veränderungen angepasste Ausbildung der Priester. „Wir möchten nicht als Außenstehende nur Anregungen und Wünsche äußern, sondern uns mit unseren Ideen und bereits in den Dekanaten vorhandenen Initiativen bei den Überlegungen für eine trag- und zukunftsfähige Pastoral mit einbringen“, heißt es in dem Dokument. „Das Grundrecht auf Asyl begründet einen individuellen Schutzanspruch, der nicht mit einer Obergrenze beschränkt werden kann. Schutzbedürftigkeit kennt keine Grenze!“, betont der von der Vollversammlung angenommene Text zur aktuellen politischen Flüchtlingsdebatte. Gleichzeitig fordert der Diözesanrat darin eine besonnene und deutlichere Differenzierung von Asyl und Zuwanderung. „Hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung von Zuwanderung nach Deutschland braucht es eine intensive politische Debatte um eine aktive Einwanderungspolitik, zu der auch die Frage nach einer Begrenzung im Bereich des politischen Ermessens liegen kann.“

mh (POW)

(1116/0336; E-Mail voraus)